Klasse A1, A2 und A - Ihr Weg zum Führerschein

Information und Anmeldung in der Fahrschule

Kommen Sie zu den Bürozeiten vorbei oder vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir informieren Sie gerne persönlich über den Ablauf der Führerscheinausbildung, die Preise und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. 








Antrag beim Rathaus oder bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Bei der Anmeldung erhalten Sie von uns ein Formular um die Erteilung der Fahrerlaubnis beim Rathaus zu beantragen. Der Antrag muss persönlich mit folgenden Unterlagen beim Bürgerbüro/Rathaus bzw. der Führerscheinstelle abgegeben werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Ausweis
Bei Erweiterungen zusätzlich eine Kopie des aktuellen Führerscheins.



Theorieunterricht

Sie können den Theorieunterricht in Plieningen und/oder Birkach besuchen. 
Der Theorieunterricht für die Klasse A1,A2 bzw. A umfasst 12 Themen à 90 Minuten - Grundstoff + 4 Themen à 90 Minuten Zweiradunterricht.

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Unterricht auf 6 Themen des Grundstoffes + Zweiradunterricht.


Theorieprüfung

Die Führerscheinstelle gibt ca. 4-6 Wochen nach Abgabe des Antrags die Freigabe zur Theorieprüfung. Sobald Sie alle Theorieunterrichte besucht haben, können Sie im Fahrschulbüro einen Termin zur Prüfung vereinbaren.
Die Prüfungen für unsere Fahrschüler finden beim TÜV in  Filderstadt-Bernhausen statt.
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.


Praktische Ausbildung

Sobald Ihr Antrag von der Behörde bewilligt wurde, können Sie die ersten Termine für Fahrstunden vereinbaren.
Die Theorieprüfung sollte bestenfalls bereits bestanden, auf jeden Fall aber zeitnah in Aussicht sein.

Mindestumfang der Fahrstunden für die Klassen  A1, A2 bzw. A: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten 
Hinzu kommen Übungsfahrten  entsprechend des Lern-, Leistungs- und Ausbildungsstandes.


Fahrprüfung 

Sobald Sie die Prüfungsreife erreicht haben, meldet Ihr Fahrlehrer Sie zur praktischen Prüfung an. 
Die Fahrprüfung kann frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. 

Über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungsinhalte informiert Sie Ihr Fahrlehrer im Laufe der Ausbildung. 

























 
 
 
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