Klasse B (B78/B197) und BF 17 - Ihr Weg zum Führerschein


Information und Anmeldung in der Fahrschule

Kommen Sie zu den Bürozeiten vorbei oder vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir informieren Sie gerne persönlich über den Ablauf der Führerscheinausbildung, die Preise und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. 

Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. 

Zusätzliche Informationen zu BF 17 findest Du hier: BF 17









Antrag beim Bürgerbüro/Rathaus oder bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Bei der Anmeldung erhalten Sie von uns die Formulare, die Sie benötigen um die Fahrerlaubnis zu beantragen. Dieser Antrag muss persönlich mit folgenden Unterlagen beim Rathaus  bzw. der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes abgegeben werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Ausweis



Theorieunterricht

Sie können den Theorieunterricht in Plieningen oder Birkach besuchen. 
Die Unterrichtszeiten sind in Birkach Montag + Mittwoch, 19 - 20-30 Uhr  und in Plieningen Dienstag + Donnerstag 19 - 20:30 Uhr.
Der Theorieunterricht für die Klasse B (Pkw) und BF 17  umfasst 12 Themen à 90 Minuten - Grundstoff und 2 Themen à 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht Pkw.


Theorieprüfung
Die Führerscheinstelle gibt ca. 4-6 Wochen nach Abgabe des Antrags die Freigabe zur Theorieprüfung. Sobald Sie alle Theorieunterrichte besucht haben, können Sie im Fahrschulbüro einen Termin zur Prüfung vereinbaren.
Die Prüfungen für unsere Fahrschüler finden beim TÜV in  Filderstadt-Bernhausen statt.
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.



Praktische Ausbildung

Sobald Ihr Antrag von der Behörde bewilligt wurde, können Sie die ersten Termine für Fahrstunden vereinbaren. 
Die Theorieprüfung sollte bestenfalls bereits bestanden, auf jeden Fall aber zeitnah in Aussicht sein. 

Mindestumfang der Fahrstunden für die Klassen  B (Pkw)  und BF17: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten 
Hinzu kommen Übungsfahrten  entsprechend des Lern-, Leistungs- und Ausbildungsstandes.


Fahrprüfung 

Sobald Sie die Prüfungsreife erreicht haben, meldet Ihr Fahrlehrer Sie zur praktischen Prüfung an. 
Die Fahrprüfung kann frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. 

Über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungsinhalte informiert Sie Ihr Fahrlehrer im Laufe der Ausbildung. 



 
 
 
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