B197 – ''Die neue Führerscheinklasse'' - eine Mischung aus Schaltwagen- und Automatikausbildung

Es war schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wurde die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Das bedeutet, dass Schaltwagen nicht gefahren werden dürfen. Nur mit einer weiteren praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen war es möglich, die Beschränkung aufzuheben. Das ändert sich ab dem 01.April 2021.


Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
     Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der individuell benötigten Fahrstunden.
  • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen wird die Schaltkompetenz von der Fahrschule bescheinigt.
  • Die Fahrprüfung wird vom TÜV auf dem Automatikfahrzeug abgenommen.
  • Europaweit können danach Schaltwagen und Automatikfahrzeuge gefahren werden.

 

Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die   Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C, C1 oder D für diese Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden.
    Wenn diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ändert  sich der Führerschein bei den entsprechenden Klassen auf 78/Automatik. 
 
 
 
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